Unterstützung, die zur Familie kommt
Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII – im vertrauten Umfeld, im echten Alltag, mit konkreten Schritten.
Nah dran, statt von außen
Viele Familien brauchen keinen neuen Ort – sondern jemanden, der sie ein Stück des Weges begleitet. Unsere ambulanten Hilfen setzen genau dort an: im Alltag, mit echten Aufgaben, auf Augenhöhe.
Wir hören zu, bevor wir handeln. Gemeinsam mit der Familie entwickeln wir Schritte, die machbar sind und tragen. So entsteht Veränderung, die bleibt.
Hilfen zur Erziehung im Überblick
Jede Hilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie und wird gemeinsam mit dem Jugendamt gestaltet.
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIIIIntensive Beratung und Begleitung der ganzen Familie im Alltag – bei Erziehungsfragen, in Krisen und beim Bewältigen konkreter Aufgaben. Hilfe zur Selbsthilfe, direkt im Zuhause der Familie.
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 30 SGB VIIIUnterstützung junger Menschen bei Entwicklungsproblemen – unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und mit dem Ziel, Selbstständigkeit und Verantwortung zu stärken.
Begleiteter Umgang
§ 18 SGB VIIIAnbahnung und Begleitung von Eltern-Kind-Kontakten nach Trennung oder in belastenden Situationen – verlässlich, neutral und am Kindeswohl orientiert.
Schulbegleitung / Schulintegrationshilfe
SGB VIII / SGB IXIndividuelle Begleitung im schulischen Kontext, damit Teilhabe an Bildung gelingt und der Schulalltag bewältigt werden kann.
Familienentlastender Dienst
SGB VIII / SGB IXEntlastung von Familien mit besonderem Betreuungsbedarf – damit Eltern Kraft schöpfen und der Familienalltag in Balance bleibt.
Gut zu wissen
Ambulant heißt: Die Hilfe kommt zu Ihnen. Unsere Fachkräfte begleiten Sie in Ihrem vertrauten Umfeld – zu Hause, in der Schule oder dort, wo Unterstützung gebraucht wird. Der junge Mensch bleibt in seiner Familie.
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Gern unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Weg zu finden, und stimmen die Hilfe anschließend gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt ab.
Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden im Rahmen der Jugendhilfe finanziert. Über die konkreten Voraussetzungen entscheidet das Jugendamt im Einzelfall.
Nach Klärung mit dem Jugendamt stimmen wir den Beginn individuell ab. Wir bemühen uns um kurze Reaktionszeiten und einen verlässlichen Einstieg.
Ja. Gerade in der sozialpädagogischen Familienhilfe verstehen wir die Familie als Ganzes. Veränderung gelingt am besten, wenn alle Beteiligten einbezogen werden.